Das Reverse-Charge-Verfahren ist ein umsatzsteuerliches Verfahren, bei dem die Steuerschuld für eine Lieferung oder Leistung vom Leistungsempfänger an den Leistungserbringer übergeht. Das bedeutet, dass der Leistungserbringer die Umsatzsteuer auf die erhaltene Lieferung oder Leistung selbst berechnet und an das Finanzamt abführt, anstatt dass der Leistungsempfänger dies tut.
Das Reverse-Charge-Verfahren wird in bestimmten Fällen angewendet, wie z.B. bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen innerhalb der Europäischen Union, bei bestimmten Dienstleistungen wie Coachings, Agenturleistungen oder Beratungen.
Dieses Verfahren soll die Überwachung der Umsatzsteuer erleichtern und verhindern, dass Unternehmen in verschiedenen Ländern sich in einer Umsatzsteuerschuld-Situation befinden.
Wenn du ins Ausland verkaufst, kannst du das Reverse-Charge-Verfahren für deine Bestellungen bei SalesPower nutzen. Voraussetzung dafür ist ein Vertrag zwischen zwei Unternehmen und eine gültige USt.-IdNr. deines Kunden. Dabei ist zu beachten, dass verschiedene Produkttypen anders beim Reverse-Charge-Verfahren versteuert werden. Ein digitaler Service wird z. B. anders behandelt, als eine Veranstaltung physischer Form in einem EU-Mitgliedsland. Wie du das Reverse-Charge-Verfahren für deine Bestellungen bei SalesPower nutzt, findest du in der folgenden Anleitung:
Gehe zunächst auf app2.salespower.io/quote, um ein Angebot zu erstellen und wähle das Produkt aus, welches du verkaufen möchtest.
Trage alle relevanten Kundendaten ein wie z. B. die Rechnungsanschrift und Unternehmensnamen ein.
Wähle das Land aus, in dem dein Kunde ansässig ist.
Im nächsten Schritt fügst du eine gültige USt-IdNr. zu, welche vom SalesPower System geprüft wird. Achte darauf, dass diese vollständig und korrekt übernommen wird, ansonsten kommt es zu einer Fehlermeldung. Ist die USt-IdNr. nicht gültig, kommt es ebenfalls zu einer Fehlermeldung.
Folgend rechnet dir das System die Angebote in Netto, was du oben am Angebotspreis erkennst, da die Mehrwertsteuer ausgeschlossen wird.
Wenn alle Angaben vollständig und korrekt erfasst worden sind, siehst du in der Angebotsübersicht den Bestellpreis mit 0% Umsatzsteuer hinterlegt.
In der Rechnung befindet sich in der Schlussbemerkung der Hinweis, dass die Steuerschuld beim Leistungserbringer liegt.